Kindertagesstätte St. Marien

Informationen zu den Auswirkungen des Corona Virus

Was ist aktuell?

Die Testpflicht vom 10.01.2022 entfällt ab dem 08.03.2022 und der Garten öffnet wieder für alle.


Die Gruppentrennung im Haus bleibt vorerst bestehen.


Unfallanzeige bei positivem Test

Liebe Eltern,

das sollten wissen: Ihre Kinder sind gesetzlich unfallversichert, und zwar während der Zeit in der Kita sowie auf dem Weg hin und zurück. Auch eine Coronainfektion kann einen "Unfall" darstellen, schreibt der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).


Voraussetzung ist, dass es nachweislich einen intensiven Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person gab – und zwar während der Betreuungszeit in der Kita.


Gerne stellen wir eine Unfallanzeige, wenn Sie das  Formular (siehe oben), mit einem Testnachweis in der Kita einreichen.

 

Freiwilliges Testangebot

Da wir nun doch noch Tests erhalten haben, stellen wir diese allen Kindergartenkindern zur Verfügung. Kinder, die von uns nicht zur Abgabe eines Negativnachweises aufgefordert sind (siehe Text oben im Bild), erhalten auf Anfrage je Woche pauschal zwei „Lollitests“ zur eigenen Durchführung. Eine schriftliche Bestätigung über die Durchführung brauchen wir in diesem Fall nicht. Bitte melden Sie sich in der jeweiligen Gruppe.

 

Betretungsverbot JA oder NEIN ?

Positiver Test

  • Positiver eigener Test = sofortige Quarantäne – auch ohne Anordnung vom Gesundheitsamt.
  • Positiver eigener PCR Test = Quarantäne zusätzlich auch für Haushaltsangehörige.
  • Keine Quarantäne für geimpft, geboostert oder genesene Kontaktpersonen.
  • Freitestung von Erkrankten nach 7 Tagen.
  • Freitestung von Haushaltsangehörigen nach 7 Tagen.
  • Freitestung von Haushaltsangehörigen (Kindergarten)Kindern <6 Jahre nach 5 Tagen.
  • Freitestung von Haushaltsangehörigen mit 3G nicht erforderlich.


Testpflicht

Im Falle eines positiven Antigen- oder PCR-Tests ist die gesamte Gruppe baldmöglichst von den Eltern zu testen. Auf den Impf-bzw. Genesenenstatus der Kinder kommt es hierbei nicht an. Spätestens am Folgetag ist eine Bescheinigung über einen durchgeführten Test vorzulegen.


  • Ein Selbsttest reicht ab sofort aus, um das Betretungsverbot aufzuheben, welches gilt, wenn ein Kind oder Mitarbeitende der Gruppe positiv getestet wurden.
  • Sie haben somit die Möglichkeit zuhause zu testen und dies mit dem bekannten Formular zu bestätigen, sie müssen nicht mehr ins Testzentrum.
  • Alle Kinder, die bereits in der Kita sind, bleiben dort und müssen auch nicht abgeholt werden. Der Test wird am Folgetag vorgelegt.
  • Alle die noch nicht in der Kita sind, weil noch Bringzeit ist, testen zuhause und bringen den Zettel mit.
  • Alle die schon unterwegs zur Kita waren, als die Nachricht kam, testen vor der Kita.

Betreuung zuhause

  • Vorsorglich spricht das Land auch die Empfehlung aus, dass Kinder für 10 Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person zu Hause betreut werden. In diesem Fall besteht Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung
 
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    Familienwochenende der Kommunionkinder


     

    Weltgebetstag


     

    Familiengottesdienst zu Karneval


     

    Sternsinger unterwegs


     
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    Krippenspiel in St. Marien


     

    Lebendiger Adventskalender 2023


     

    Musikalischer Adventskalender


     

    Familienzeit rund um die Kartoffel

    Rund um die Kartoffel fand ein schöner Familiennachmittag im Rosengarten statt.

     
 

HERZLICH WILLKOMMEN!

Herzlich willkommen auf der Seite der Kirchengemeinde St. Marien, Volkmarsen. Egal ob Sie zufällig unsere Seite angeklickt haben oder ganz bewusst Informationen suchen, seien Sie gegrüßt.

Mit diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere etwa 2600 Gemeindemitglieder zählende Pfarrei kurz vorstellen und Ihnen einen Überblick geben über Gottesdienste, Gemeindeveranstaltungen und Ansprechpartner in den verschiedenen Gruppen und Gremien. Sollten Sie Verbindung suchen zu Gruppen und Diensten der Gemeinde, sind wir gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen.


Ihr Martin Fischer, Pfarrer